In Anbetracht der alleinigen Anleitung und Überwachung des überlassenen Leiharbeitnehmers durch den Entleiher, haftet jobGIGANT nicht für die Ausführung dieser Arbeiten und nicht für Schäden, die der Leiharbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. jobGIGANT haftet auch nur für unmittelbar verursachte Schäden, nicht für mittelbare Schäden und nicht für Folgeschäden sowie nicht für Vermögensschäden, soweit sie nicht von der Vermögenshaftpflichtversicherung übernommen werden. Der Entleiher stellt jobGIGANT von etwaigen Schadensersatzansprüchen dritter Personen, im Zusammenhang mit der Ausführung oder Verrichtung von Tätigkeiten durch den Leiharbeitnehmer frei. jobGIGANT haftet in keinem Fall für Schäden, die der Leiharbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, aber auch nicht für derartige Schäden, die durch den Leiharbeitnehmer in Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Steuern von Kraftfahrzeugen jeder Art entstehen. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von jobGIGANT.
4.1. Der Entleiher stellt jobGIGANT von allen Forderungen frei, die wegen einer Pflichtverletzung aufgrund fehlender oder fehlerhaften Angaben im AÜV zu den Bestimmungen im Einsatzbetrieb, insbesondere zum Entgelt eines vergleichbaren Mitarbeiters des Entleihers zur Erfüllung des Equal-Pay-Gebots entstehen.
Falls der Entleiher durch besondere Umstände während der Dauer des Überlassungsvertrages Ort, Arbeitszeit oder Art der ursprünglich vereinbarten Dienstleistung ändert, ist er verpflichtet, jobGIGANT unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.
jobGIGANT ist berechtigt, im Falle einer gesetzlichen bzw. einer kollektivvertraglichen Erhöhung der Entlohnung des Leiharbeitnehmers die vereinbarten Tarife im Verhältnis dieser Erhöhung anzupassen. Der Entleiher nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis.
jobGIGANT ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Leiharbeitnehmer zur sofortigen Einstellung seiner Tätigkeit anzuweisen, wenn der Entleiher in Zahlungsverzug gerät, er der Erfüllung seiner Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, wenn Bedenken hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit bestehen, er nach Aufforderung weder Vorauszahlungen leistet noch taugliche Sicherheiten beibringt, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
Es gelten folgende Zulagen zum Stundenverrechnungssatz als vereinbart: – Mehrarbeit ( ab der 41. Wochenstunde ) und Nachtarbeit ( 22 – 6 Uhr )
25 % – Sonntagsarbeit 50 % und Feiertagsarbeit 100 %. Treffen mehrere Zuschläge für die gleiche Arbeitszeit zusammen, so wird nur der jeweils höhere Zuschlag berechnet. Abweichende Vereinbarungen sind im AÜV zu dokumentieren
Sofern der Entleiher mit dem Leiharbeitnehmer während der Überlassung oder sofort im Anschluss daran, einen Arbeitsvertrag schließt, ist er verpflichtet eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Im 1. bis 3. Monat nach Überlassungsbeginn sind 20 % vom Jahresbruttoeinkommen, das dem Arbeitnehmer beim Entleiher zusteht, zu zahlen. Im 4. bis 6. Monat sind 17,50 %, im 7. bis 9. Monat sind 15 % und im 10. bis 12. Monat sind 12,50 % vom Jahresbruttoeinkommen zur Zahlung fällig. Anschließend ist die Übernahme kostenfrei. Der Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht auch dann, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Überlassung zu einer Übernahme kommt. Es sei denn, der Entleiher weist nach, dass die vorangegangene Überlassung nicht ursächlich für die Übernahme war. Handelt es sich um Arbeitsvermittlung, steht der Arbeitnehmer also in keinem Arbeitsverhältnis zu jobGIGANT, beläuft sich die Vermittlungsprovision pauschal auf 15 % des Jahresbruttoeinkommens. Die Vermittlungsprovision errechnet sich zzgl. Umsatzsteuer und ist nach Abschluss des Arbeitsvertrags sofort fällig. Der Entleiher verpflichtet sich bei Begründung des Arbeitsverhältnisses, jobGIGANT das maßgebliche Jahresbruttoeinkommens mitzuteilen.
Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Bezeichnung das weibliche und diverse Geschlecht ausdrücklich mit ein. AGB jobGIGANT GmbH & Co. KG Stand: 11/2020
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